3 Dinge über das Versorgungswerk die du als Architekt*in nicht weißt
Neulich saß mir eine 38-jährige Architektin mit ihrem Partner gegenüber.
Erfolgreich. Angestellt in einem größeren Büro. Zwei Kinder. Und Mitglied im Versorgungswerk der Architektenkammer NRW.
„Um meine Rente muss ich mich ja nicht kümmern“, sagte sie.
„Ich bin doch im Versorgungswerk.“
Und genau da liegt das Problem.
Viele Architekten und Architektinnen sind Mitglied im Versorgungswerk und damit von der Deutschen Rentenversicherung befreit.
Und viele glauben deshalb: Das ist ja besser.
Was dabei oft fehlt ist echte Klarheit.
Klarheit darüber,
was wirklich abgesichert ist,
was nur teilweise abgesichert ist,
und wo eventuell Lücken entstehen.
In meiner Beratung geht es genau darum.
Hier sind drei Punkte, die meine Mandant:innen regelmäßig überraschen.
„Moment, die Krankenversicherung muss ich im Alter komplett selbst zahlen?“
Während gesetzlich vesicherte Rentner:innen einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten, gilt im Versorgungswerk:
👉 Du trägst deine Beiträge im Ruhestand vollständig selbst.
Kein Zuschuss vom Versorgungswerk.
Gerade bei höheren Renten kann das mehrere hundert Euro monatlich ausmachen.
Und plötzlich wird aus der Brutto-Rente eine ganz andere Netto-Zahl.
Das bedeutet nicht, dass die Altersrente schlecht ist.
Im Gegenteil, häufig fällt sie durch das kapitalgedeckte System solider aus.
Aber entscheidend ist nicht die Zahl auf dem Papier.
Entscheidend ist:
Reicht das netto für dein Leben?
Die jährliche Renteninformation gibt dir eine Prognose.
Was sie dir nicht sagt, ist, ob sie zu deinem Wunsch-Lebensstandard passt.
Genau da beginnt echte Finanzplanung.
2. „Ich habe doch eine BU über das Versorgungswerk.“
Ja. Und aber.
Das Versorgungswerk zahlt eine echte Berufsunfähigkeitsrente.
Das ist ein klarer Vorteil gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung, die nur die Erwerbsminderung mit abstrakter Verweisung kennt.
Das bedeutet: Das Versorgungswerk kann dich nicht auf einen fachfremden Job verweisen.
Dein beruflicher Status bleibt geschützt.
Aber:
Die Leistung gibt es nur bei vollständiger Berufsunfähigkeit im Architekten- oder Stadtplanerberuf.
Was viele nicht bedenken:
Was passiert, wenn du deinen Beruf noch teilweise ausüben kannst, aber nicht mehr voll belastbar bist? In diesem Fall gibt es keine Teil-Leistung.
Die Frage ist also nicht: „Gibt es eine BU?“
Sondern: “Reicht sie für mein Sicherheitsbedürfnis?”
Als Orientierung gilt: Etwa 80 % deines Nettoeinkommens sollten abgesichert sein.
Eine zusätzliche private Absicherung verzichtet ebenso auf abstrakte Verweisung und leistet bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit.
In vielen Fällen entsteht hier eine Lücke, die erst sichtbar wird, wenn man die Zahlen nebeneinanderlegt.
3. „Mein Ehepartner ist doch automatisch abgesichert … oder?“
Ja, klar. Das die Versorgung hier nur bei Eheleuten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft greift, ist den meisten Bauschaffenden tatsächlich bewusst.
Im Versorgungswerk ist die Hinterbliebenenrente sogar grundsätzlich höher!
In der Regel erhält der oder die Hinterbliebene lebenslang oder bis zur Wiederheirat 60 % des Rentenanspruchs des Verstorbenen.
In der DRV liegt die große Witwenrente maximal bei lebenslang 55 %, und nur unter bestimmten Voraussetzungen. Andernfalls greift die kleine Witwenrente mit 25 % für zwei Jahre.
Doch auch im Versorgungswerk gibt es Feinheiten, die viele nicht kennen.
Wusstest du, dass Eheleute die einen Altersunterschied von mehr als 10 Jahren haben erstmal benachteiligt werden?
Ist die Witwe oder der Witwer mehr als zehn Jahre jünger als das verstorbene Mitglied und bestand die Ehe weniger als drei Jahre, so beträgt die Witwen- oder Witwerrente nur noch 30 %.
Bei einer Ehezeitdauer ab drei Jahren bis zehn Jahren erhöht sich diese Rente für jedes zusätzlich angefangene Jahr der Eher linear ebenso bis auf maximal 60 %.
Diese Alterabstandsklausel kennt die DRV so nicht.
Das sind keine Details, über die man im Alltag nachdenkt.
Aber es sind Details, die im Ernstfall existenziell werden können.
Was ich Bauschaffenden immer sage
Das Versorgungswerk ist ein gutes System.
Es ist berufsbezogen, eigenständig organisiert und bietet Planbarkeit, sowie größere Unabhängigkeit vom Gesetzgeber.
Aber:
Sicherheit entsteht durch Verständnis.
Wenn du wissen möchtest,
ob deine Altersrente netto reicht,
ob deine BU im Ernstfall trägt,
und ob dein:e Partner:in oder Kinder adäquat abgesichert sind,
dann lass uns deine Zahlen gemeinsam prüfen.
Abgecheckt und verstanden ist besser als vermutet und danebengelegen.
👉 Vereinbare dir hier deinen unverbindlichen Beratungstermin und verschaffe dir Klarheit.
Die dargestellten Inhalte geben den aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dienen der Orientierung. Im Wesentlichen beziehe ich mich auf die Satzung des Versorgunsgwerks der Architektenkammer NRW (Stand: 01.01.2026). Satzungen anderer Versorgunsgwerke können abweichen.erstmal